0176 - 429 793 16    Lackkonzept Altrock    Inh.: Katja Altrock       Tackweg 39    47918 Tönisvorst
Aufgrund des Bootsservice außer Haus, ist die Werkstatt nicht immer besetzt. Wir bitten um telefonische Voranmeldung oder Meldung per WhatsApp. 
oder anrufen:
  Schnell + einfach - Foto vom Schaden über WhatsApp o. Messenger schicken Preis & Terminvorschlag erhalten
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen                       Stand: 01.02.2022 Für alle abgeschlossenen Verträge zwischen Lackkonzept Altrock (folgend Anbieter) und dem Kunden (folgend Auftraggeber) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): §1 Geltungsbereich der AGB Für alle abgeschlossenen Verträge, zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber, gelten die AGB. Dazu zählen Servicebereiche wie Kleinschadenreparatur, Smart Repair, Aufbereitung, etc. 1.1- Abweichende Vereinbarung der AGB sind vor der Auftragsannahme schriftlich festzuhalten. Diese Abweichungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. 1.2 - Änderungen an den AGBsind vorbehalten und müssen 30 Tagevor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden. 1.3 - Wenn eine oder mehrere Bedingungen bzw. Klauseln unwirksam sind, bleiben die restlichen Klauseln der AGB weiterhin gültig. §2 Terminvereinbarungen 2.1 - Terminvereinbarungen werden rechtlich als Auftragserteilung behandelt und als solche anerkannt. Vor Fahrzeugabgabe oder Auftragsbeginn, muss der Kunde eine Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist nicht abhängig von der Terminvereinbarung. 2.2 - Termine werden im Einverständnis mit dem Kunden und Anbieter vereinbart.Eilaufträge müssen von dem Kunden ausdrücklich vor Auftragsannahme angekündigt werden. Die Annahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet. §3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarung 3.1 - Die Gültigkeit der Terminvereinbarung bleibt bis zum vereinbarten Termin bestehen. Eine Terminabsage von einer Seite der Geschäftsparteien muss mindestens zwei Werktage vorher angekündigt werden. Wird dies nicht berücksichtigt, gilt der §3.2. 3.2 - Besteht kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins, kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 50% des ausgehandelten Preises, mindestens aber 20,00 €, in Rechnung stellen bzw. geltend machen. §4 Reklamationen 4.1 Bei Auftragsabgabe werden die durchgeführten Leistungen des Anbieters zusammen mit dem Auftraggeber mit Übergabe des Fahrzeugs überprüft.Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit und vor Fahrzeugübergabe geltend gemacht werden. Bei einer anerkannten Reklamation hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung. 4.2 - Reklamationene sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich anzukündigen und müssen unter Anwesenheit des Anbieters schriftlich festgehalten werden. 4.3 - Beschädigungen die während der Durchführung der Arbeiten vom Anbieter verursacht sein können, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. §5 Haftung und Garantie 5.1 - Schadensersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann. 5.2 - Durch den Anbieter verursachte Lackschäden, die ihren Ursprung in schadhaften Lackenhaben, wie z.B. durchSteinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern, Haftungsstörungen, Fusch einer vorherigen Arbeit u.a., können keine keineSchadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden. 5.3 - Bei starken Verschmutzungen der Innenausstattung, die Flecken, Nikotin oder Blessuren aufweisen, werden leicht aggressive Chemikalien eingesetzt. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Anbieter muss den Auftraggeber vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung über diese Risiken informieren. Ist eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch vom Auftraggeber erwünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. 5.4 - Die HAftung aller Schäden, die vor dem Beginn der durchzuführenden Arbeiten am betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen,Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nicht übernommen. 5.5 - Empfindliche Elektrobauteile (z.B. Alarmanlage, Auto-Hifi, etc.) muss der Auftraggeber dem Anbieter bei Auftragsannahme melden und diese müssen bei der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sonst gegen diese keine Schadensansprüche geltend gemacht werden können.